Die Kunst des Feilschens

Seit dem 25. Juli 2001 kann wieder nach Herzenslust gefeilscht werden. An diesem Tag wurde nämlich das seit 1933 geltende Rabattgesetz abgeschafft. Bis zu diesem Zeitpunkt konnte eine nachträgliche Preisminderung durch den Einzelhändler schnell einen Rechtsverstoß bedeuten.

Heute gilt:

  • Händler dürfen wieder mehr als 3 % auf den ursprünglichen Preis nachlassen.
  • Kunden können beim Kauf Zusatzgeschenke oder auch zusätzliche Umtauschgarantien erhalten.
Erfahren Sie jetzt mit Tele2, wie sie demnächst möglichst viele Rabatte für sich rausholen.

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